Alten- und Pflegeheim
In der Gemeinderatsitzung am Dienstag dieser Woche, 15.07.2014, 19:00 Uhr, beantragt die Verwaltung unter TOP 4 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zu Ottenbohl III.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das offizielle Planverfahren zum Alten- und Pflegeheim in Mühlhofen. Hierbei liegen i.d.R. bereits konkrete Pläne eines Investors vor, die von der Gemeindeverwaltung favorisiert und zum Bestandteil der Planung werden. Erst nach dem Aufstellungsbeschluss werden diese Pläne der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Der Bürger hat nach Baugesetz dann in der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung nur noch die Möglichkeit, zu eben diesem Objekt Stellung zu nehmen. Um den Investor zu halten, hat die Verwaltung dem Gemeinderat in der Vergangenheit empfohlen, relevanten Änderungswünschen der Bürger wie Höhe, Kubatur, Fassadengestaltung etc. nicht zu entsprechen (siehe Projekt „Ortsmitte Mühlhofen“). Diese Art der Bürgerbeteiligung lässt keinen wesentlichen Einfluss zu. Sie führt zu Unmut gegenüber dem Gemeinderat, der diese Einwände dann ablehnt oder unkommentiert übergeht.
Relevante Bauvorhaben der Gemeinde sollten vor einem Aufstellungsbeschluss mit den betroffenen Bürgern diskutiert werden. Mit einem Alten- und Pflegeheim am Ortseingang von Mühlhofen („Ottenbohl III“) wird den Mühlhofer Bürgern ein weiteres „Megaprojekt“ bevorstehen. Innerhalb kurzer Zeit wird dem Teilort durch die Vielzahl der Baumaßnahmen eine drastische Änderung seines Ortsbildes und -charakters zugemutet. Bisher ungefragt. Das ist baurechtlich zwar erlaubt, aber keine gute Kommunalpolitik.
Gute Kommunalpolitik ist, die Bürgermeinung zu einem Investorenobjekt zu erfragen, bevor sich die Gemeinde auf einen Investor festlegt.
Für das Haus des Gastes in Unteruhldingen bemüht sich die Gemeinde um Kompromisse zwischen städtebaulichen Zielen und Bürgerwunsch. Das ist der richtige Weg. Er sollte auch in Mühlhofen Anwendung finden.
Für das Großbauprojekt Alten- und Pflegeheim Mühlhofen (Ottenbohl III) ist jetzt noch Zeit für eine außerplanmäßige, vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie müsste mindestens aus der Bekanntgabe vorhandener Ideenskizzen bzw. Pläne, dem zugehörigen Stangengerüst und einer Informations- und Diskussionsveranstaltung bestehen.