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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter spricht sich für Kinderwahlrecht aus

In einem Interview mit dem Rheinischen Merkur hat sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof für die Einführung eines Kinderwahlrechts ausgesprochen:

"Die Interessen der nachfolgenden Generation werden etwa bei der Staatsverschuldung, der Bildung, der Umweltpolitik und dem Renten- und Generationenvertrag nicht hinreichend berücksichtigt. Der Wähler der Zukunft, den die heutigen Parlaments- und Regierungsentscheidungen am meisten betreffen, weil er noch am langfristigsten deren Rechtsfolgen mitzutragen hat, bekommt kein Gehör. So stellt sich verfassungspolitisch die berechtigte Frage, ob man nicht ein Kinderwahlrecht, wahrgenommen durch die Eltern, etablieren sollte.". Die Einführung eines Kinderwahlrechts könne nach Kirchhof das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, sich für Kinder einzusetzen. "Wenn wir das Stimmengewicht von Eltern stärken, so rücken wir den Gedanken in den Vordergrund, dass diese Menschen mehr Verantwortung für die Gesellschaft tragen als andere. Zudem wird die Rechtsordnung in der Ausrichtung auf das Kind zukunftoffener." Verfassungsrechtliche Probleme, die Stimme der Kinder durch die Eltern ausüben zu lassen, sieht Kirchhof nicht: "Ich sehe hier keine durchgreifenden Probleme. Hinter dem Familienwahlrecht steckt der Gedanke, dass ein Kind am verlässlichsten durch die beiden Menschen vertreten wird, die ihm ein Leben lang zugehörig sind, die das Vertrauen des Kindes verdienen, eben durch die Eltern. Das ist nicht lebensfremd, im Gegenteil, wir kennen die Vertretung Minderjähriger aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Zivilrecht."

Quelle: Rheinischer Merkur Nr. 47 vom 21.11.2002