Regionalplan - Stellungnahme
Die Ausweisung einer 11 ha großen Vorrangfläche für interkommunales Gewerbe in Mühlhofen ist abzulehnen,
- weil sich zusammen mit dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet eine Gesamtfläche von 26-27 ha ergäbe. Der Abstand zu Wohngebieten ist zu gering, Lärm- und Lichtemissionen schränken die Lebensqualität im Umfeld bereits jetzt schon erheblich ein. Die ungünstige Topografie wird die Immissionsbelastung der angrenzenden Wohngebiete noch begünstigen.
- weil die Verkehrswege trotz einer geplanten zweiten Zufahrt unterdimensioniert bleiben werden. Der Gewerbeverkehr wird sich von der Ortsdurchfahrt über den Kreisverkehr Ortsmitte Mühlhofen in die Hallendorfer Straße, Grasbeurer Straße und Daisendorfer Straße erstrecken, die zum Teil nicht ausreichend ausgebaut bzw. ausbaubar sind. An diesen Verkehrswegen liegen zudem sensible Einrichtungen wie tourismusrelevante Hotellerie, Gästehäuser und ein Seniorenheim.
- weil die zu erwartende Zunahme des Schwerlastverkehrs, auch aus dem Gewerbegebiet Salem, den Zielen unseres Lärmaktionsplanes zuwiderläuft und die positive Entwicklung der im Aufbau befindlichen Ortsmitte Mühlhofen behindern wird.
- weil durch die ausgewiesene Gewerbefläche das einzige Naherholungsgebiet für den südlichen Ortsteil von Mühlhofen zerstört wird.
- weil der Biotopverbund in diesem Areal gefährdet und ein FFH Gebiet berührt wird.
- weil das Landschaftsbild erheblich zerstört wird und die Kommune schon heute nicht in der Lage ist, wichtige Kompensationsmaßnahmen aus den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des bestehenden Gewerbegebietes durchzusetzen.
- weil das Ergebnis der Umweltprüfung besagt, dass das Vorhaben zu einer besonders erheblichen oder zu mehreren erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern führt und daher nicht schlüssig ist, warum das Vorranggebiet dennoch als bedingt geeignet eingestuft wird.
(Stellungnahme unserer Gemeinderätin Ute Stephan)