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Bürger- und Umweltforum
Uhldingen-Mühlhofen

Planen / Bauen / Wohnen

Das "Baugesetzbuch" (BauGB) ist die rechtliche Grundlage für alle deutschen Gemeinden und alle Planungen und Vorhaben, die mit der Gestalt, Struktur, Entwicklung und Bewohnbarkeit zu tun haben.

§ 1 Abs. 1 Satz 5 BauGB ist z. B. sehr aufschlussreich:

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral zu gestalten sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

(Link zum vollständigen BauGB mit 250 Paragrafen und 2 Anlagen)

Falls vorhanden, dienen Bauleitpläne der einzelnen Kommunen dazu, bauliche Maßnahmen zu bewerten und darüber zu entscheiden. Seit März 2023 hat auch Uhldingen-Mühlhofen verbindliche baulandpolitische Grundsätze.