Grünflächen
Die Belange von Umwelt und Naturschutz werden in planerischen Vorhaben oft als hinderlich empfunden und geraten ins Hintertreffen. In den Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen weist die Untere Naturschutzbehörde mit Sitz im Landratsamt immer auf Beachtenswertes hin. Dem Gemeinderat obliegt im anschließenden Abwägungsprozess, nach Lösungen für Zielkonflikte zwischen Umweltschutz und Bauherreninteresse zu suchen. Das BUF setzt sich, wann immer möglich, mit Nachdruck für die Umsetzung der Vorschläge der Unteren Naturschutzbehörde ein.
Dies ist uns gelungen beim Bebauungsplan "Oberes Ried".
Hier haben wir die Mehrheit des Gemeinderates für den zusätzlichen Kauf eines 10 Meter breiten Biotopverbindungsstreifens gewinnen können.
Dies ist uns gelungen bei der
Fortschreibung des Regionalplanes.
Hier ist die Mehrheit des Gemeinderates unserem Antrag gefolgt, die Grünzäsuren zwischen den Ortsteilen zu erhalten.
Dies ist uns gelungen beim Bebauungsplan "Kanalweg".
Hier haben wir zusammen mit der Mehrheit des Gemeinderates dafür gesorgt, dass die nördlich angrenzende, markante Feldhecke auf gesamter Breite mit einem Erhaltungsgebot belegt wird. Hierfür war eine Anpassung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich. Unseren Ratskolleginnen, Ratskollegen und der Verwaltung gebührt großer Dank,
dass sie diesen Weg mitgegangen sind. Flora und Fauna freuen sich!